27.1. - 31.1.2010 · Bad Wiessee
 

Fahren Sie mit !
Sonderpreis: 190 €
Luftschiff: 80 €
Tel.: 08022 / 8603 - 21
E-Mail.:
gaesteinfo@bad-wiessee.de
 

Beförderungsbedingungen

Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden
(Herz, Kreislauf, Lunge, Gelenke, Operation oder ähnliches) bei der Terminabsprache dem Piloten mit.

Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Ältere Personen, Schwangere frisch Operierte oder ähnliches sollten vor der Fahrt Ihren Arzt befragen. Betrunkene oder unter Rausch stehende Personen werden nicht befördert. Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,30m können in der Regel nicht mitfahren.

Tragen Sie bequeme Kleidung (Jeans etc.), flaches, festes Schuhwerk. Glas oder glasähnliche, spitze und scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Fotoapparate usw. nur in einem stabilen Schutzbehälter mitnehmen.

Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmer oder dessen Beauftragten.

Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Piloten und seiner Helfer. Fassen Sie die Ballonausrüstung nur auf ausdrückliche Anordnung an. Bitte legen Sie mitgeführte Gegenstände nicht auf dem Fahrzeug, Anhänger oder am Aufrüstungsplatz ab (Kamerataschen, Jacken, Stöcke oder ähnliches).

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während dem Start, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er die Entscheidung über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort.

Durch die Aushändigung und Annahme des Fahrscheins entsteht der Beförderungsvertrag des Passagiers mit der Firma.

Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz.

Die Ersatzpflicht des Luftführers nach § 44 des Luftverkehrsgesetz tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahme nicht treffen konnten.

Die Deckungssumme richtet sich nach dem International gültigen Luftfahrtabkommen.

Schäden oder Ersatzansprüche sind den Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt §254 des BGB.

Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung des Gerichtsstandes. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend. Sicherheitsanweisung für Passagiere vom 18.2.1997

Ein wichtiges Wort an unsere Raucher:

Im Umkreis von 15 m des Transportwagens und Anhängers, des Korbes, der Hülle kein offenes Feuer und nicht rauchen. Auch während der
Fahrt besteht dieses absolute Verbot. Werfen Sie keine Gegenstände über Bord. Genießen Sie die Ruhe einer Ballonfahrt.

Halten Sie sich bei der Landung unbedingt an den Haltegriffen an der Korb-Innenseite fest. Nicht auf den Boden setzen. Verlassen Sie den Korb nur auf Anweisung des Piloten.

Weisen Sie bitte Ihre Begleiter darauf hin, dass Sie bei der Landung nicht mit dem Fahrzeug auf das Landegrundstück fahren, sondern entsprechend der Straßenverkehrsordnung am Straßenrand parken!!!

Zum Abschluss der Ballonfahrt erwartet Sie die zünftige Erhebung in den Adelsstand mit Ihrer persönlichen Taufurkunde. Eine schöne und erlebnisreiche Ballonfahrt, Glück ab und Gut Land.